Dauerhafte Werte stiften

Immer mehr Menschen möchten auch mit ihrem Erbe über den Tod hinaus positiv wirken. Eine gute Möglichkeit ist die Testamentszuwendung an eine Stiftung.

Wie kann ich über mein Leben hinaus noch etwas bewirken, der Gesellschaft oder der Heimat, in der ich aufgewachsen bin, etwas von dem zurückgeben was ich erhalten habe? Wie kann ich nach meinem Tod die Zukunft positiv gestalten?

Eine sehr gute Möglichkeit ist den Nachlass für eine Stiftung einzusetzen. So können auch nach dem Ableben Projekte und Initiativen, die einem am Herzen liegen, langfristig und nachhaltig gefördert werden.

Im HAUS DER STIFTER haben sich schon viele Förderstiftungen eingefunden. Das Spektrum ist dabei breit gefächert – von Jugendhilfeeinrichtungen über Sport, Kultur und Wissenschaft bis hin zu Gesundheitswesen und Naturschutz.

Finden Sie Ihr Wunschprojekt bereits vertreten, können Sie eine dieser Förderstiftungen für Ihren Nachlass einsetzen. Gerne können wir Ihnen eine durch Juristen erstellte Musterformulierung zur Verfügung stellen.

Alternativ: Testamentszuwendung an die eigene Stiftung

Bei der Testamentszuwendung wird die eigene Stiftung im HAUS DER STIFTER per Testament oder Erbvertrag zur Erbin oder Vermächtnisnehmerin. Das kann das gesamte Erbe betreffen oder nur einen Teil.

Viele teilen, wenn genügend Masse vorhanden ist, den Nachlass auf. Der eine Teil geht an die Familie oder an Menschen, die einem nahe stehen, der andere an die eigene Stiftung. Ein Kuratorium von sieben Mitgliedern wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge entsprechend dem letzten Willen der verstorbenen Person verwendet werden. Durch die Testamentszuwendung wird das Vermögen der eigenen Stiftung dauerhaft und nachhaltig erhöht. Damit steigen auch die möglichen Ausschüttungen und Fördermöglichkeiten für die im Stiftungszweck festgelegten Projekte und Initiativen.

Ein Testament bietet die Möglichkeit, Gutes zu bewirken und Bleibendes zu schaffen. Die Stiftung kann fortführen, was Ihnen auch schon zu Lebzeiten wichtig war. Und denken Sie daran: Wenn Sie kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ein Testament hingegen eröffnet die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu gestalten. Sie können für die eigene Stiftung „vorsorgen“, damit sie auch in Zukunft unabhängig, flexibel und verlässlich arbeiten kann.

Außerdem kann auch die Nachlassabwicklung und/oder die Grabpflege über Ihre eigene Stiftung zuverlässig sichergestellt werden. Gerne stellen wir Ihnen eine durch Juristen erstellte Musterformulierung zur Verfügung.

Informieren Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten, die das HAUS DER STIFTER bietet. Wir beraten Sie gerne.

Ihre Ansprechpartnerin:
Susanne Stippler
HAUS DER STIFTER / Stiftungen
Telefon 0821 3255-2050
susanne.stippler@sska.de