Stiftung für Mering
Die Stiftung für Mering ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Sie will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen in Mering stärken und Kräfte der Innovation mobilisieren. Die Stiftung will den Gemeinschaftssinn und die Mitverantwortung der Bürger in Mering stärken. Regionale Projekte sollen gefördert werden.
Hans-Dieter Kandler initiierte während seiner Amtszeit als Bürgermeister die „Stiftung für Mering“, die unter dem Dach der HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg eingerichtet wurde.
Der Marktgemeinderat bestätigte die Stiftung und fand auch einen passenden Namen: „Wir sind in Mering. Mering bekommt eine Stiftung und sie ist FÜR Mering.“ Und schon war der Name gefunden: Stiftung für Mering!
Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Mering.
Stiftungsziel- und zweck:
Die Stiftung für Mering wurde errichtet, um durch Spenden aktuelle und regionale Projekte zu unterstützen. Sie bietet allen, die sich mit Mering verbunden fühlen, die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Stiftung für Mering regelmäßige und dauerhafte Einnahmen, um so den Bürgerinnen und Bürgern Merings dauerhaft und nachhaltig zur Verfügung zu stehen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.
Stöbern Sie auch gerne im Flyer der Stiftung.
Stifterpreis der Stiftung für Mering: Detail finden Sie hier .
Durch die Stiftung unterstützte Maßnahmen:
2020: Mund-Nase Masken für die Meringer Tafel
2020: finanzielle Unterstützung des Vereins Internationale Kultur Mering e.V.
2021: Finanzierung von zwei neuen Kochherden für die Tagesstätte für psychische Gesundheit in Mering aus der Weihnachtsspendenaktion
Unterstützung einer Meringer Familie nach Hausbrand
2022: Finanzierung des Kunstprojektes South Side Gallery in Mering
2023: Finanzierung einer Krimilesung in der Bücherei Mering
2024: Neue schwarze Jacken für die Kolpingjugend Mering
2025: Anschaffung eines zweiten Lichtgewehrs für die KK-Schützen
Wie können Sie helfen?
- Sie können die Stiftung für Mering jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet
- Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Stiftung für Mering“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
- Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung für Mering als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung für Mering. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Wir freuen uns über Ihre Spende oder Zuwendung
Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Stiftung für Mering

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigungbei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.
d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.