Stiftung Fritz-Felsenstein Haus

Die Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus wurde vom Verein Fritz-Felsenstein-Haus e.V. in Königsbrunn im Jahr 2015 errichtet. Der Verein Fritz-Felsenstein-Haus (FFH) ist ein Zentrum für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen in Mittel- und Nordschwaben sowie den angrenzenden Landkreisen von Oberbayern.

Aufgabe des Vereins ist die Betreuung, Förderung, Therapie und Beratung körperbehinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener. Das Leben und Lernen in der Gemeinschaft wird dabei von Partnerschaftlichkeit und einem respektvollen Umgang bestimmt. Ziel bei der Förderung und Betreuung ist es, dem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu leben, zu lernen, sich selbst zu vertrauen und durchzusetzen, Freunde zu finden und einen ganz persönlichen Weg zu gehen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich der ganzheitlichen Förderung der dem FFH anvertrauten Menschen verpflichtet. Durch ihr persönliches Engagement und ihre menschliche wie fachliche Qualifikation sichern sie die Qualität des pädagogischen, therapeutischen und beraterischen Handelns. So zeichnet sich die alltägliche Arbeit durch Vielfalt, Kreativität, vor allem aber durch Menschlichkeit aus.

Die Stiftung soll es Förderern des FFH ermöglichen, Beiträge zu einem geschützten Vermögensstock zu leisten, der möglichst für immer Bestand hat und über den Verein die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung dauerhaft unterstützt. Insbe­sondere soll die Form der Stiftung für Privatpersonen und Gesellschaften eine passende Möglichkeit dar­stellen, durch Vermögensübertragungen in Form von Schenkung, Vererbung oder Vermächtnis die Zwecke des FFH zu fördern und damit dem Gemeinwohl in der Region Augsburg nachhaltig zu dienen.

Die Stiftung ist als Gemeinschaftsstiftung konzipiert. Sie ist daher ausdrücklich auf den Erhalt von Zustiftungen und sonstigen Stärkungen und Unterstützungen ihrer Anliegen durch Dritte ausgerichtet.


Aktuelles Projekt: „Außenstelle Langweid: Schaffung eines inklusiven Schulcampus im Norden Augsburgs“

Das Fritz-Felsenstein-Haus hatte schon immer die Idee, die Familien im Norden mit einem eigenen Standort zu versorgen, aber die Fritz-Felsenstein-Schule (FFS) schien organisatorisch nicht teilbar. Denn es ist eben nicht nur eine Schule, sondern ein Förderzentrum für körperliche und motorische Entwicklung, das komplexe interdisziplinäre Kinder- und Jugendbereiche (Heilpädagogik, Physio-, Logo- und Ergotherapie, Kommunikation- und Assistenztechnologie, Beratung und Fachdienste) beinhaltet.

Die Schülerzahl wächst weiter schnell, obwohl der Platz seit Jahren nicht reicht und weiteres Wachstum zu erwarten ist. Den Versorgungsauftrag stemmt die Einrichtung perspektivisch nicht mehr, auch wenn man übergangsweise 5 Klassen und 3 Gruppen der heilpädagogischen Tagesstätte in die Mittelschule Römerallee in Königsbrunn ausgelagert hat.

Durch die Schülerzahlentwicklung wird nun die Schaffung eines zweiten Standorts der FFS möglich und wird die Lebensqualität von Schüler*innen und deren Familien aus dem Norden deutlich verbessern, indem sich u.a.  Fahrtzeiten um 1-2 Stunden verkürzen. Schüler*innen erhalten (wieder) den ihnen zustehenden Raum und zustehende Angebote (v.a. Funktionsräume). Schüler*innen mit Förderbedarf, die aufgrund der Entfernung aktuell andere Schulen besuchen, können am neuen Standort optimal gefördert werden.

Und, welch eine Fügung: die Gemeinde Langweid baut auf demselben Grundstück ihre neue Grund- und Mittelschule: es wird gemeinsam mit dem Neubau der Außenstelle des FFH ein gemeinsamer inklusiver Campus geschaffen.

Das Raumprogramm hat die Regierung von Schwaben bereits genehmigt, das Gebäude ist fertig geplant und gemeinsam mit der Regierung und dem Landratsamt geht das Fritz-Felsenstein-Haus aktuell die nächsten planerischen Schritte.

Mit Grundstückskauf und Planung wird es ein Millionenbetrag sein, den der Verein Fritz-Felsenstein-Haus als Eigenanteil zu diesem Generationenprojekt beitragen muss. Sowohl für den Bau (mehrere Millionen Euro), als auch für den laufenden Betrieb (über 100.000 € im Jahr). Die „Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus“ soll hier ein planbarer Finanzierungsbaustein sein.

Stiftungszweck:

Zweck der Stiftung Fritz-Felsenstein-Haus ist die Förde­rung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehöri­gen. Sie fördert die Selbst- und Mitbestimmung von Men­schen mit Behinderung. Sie setzt sich für ihre Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sowie ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit ein. Sie handelt dabei politisch und konfessionell ungebunden. Im Rahmen des Inklusions- und Teilhabegedankens können sich ihre Angebote auch an nichtbehinderte Menschen richten.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Arbeit und von Projekten des Fritz-Felsenstein-Haus e. V. mit Sitz in Königsbrunn.

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Bankverbindung:

EmpfängerHAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBANDE03 7205 0000 0000 0781 21
BICAUGSDE77XXX
VerwendungszweckSpende oder Zuwendung Fritz-Felsenstein-Haus

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Spenden (bitte im Verwendungszweck angeben) sind in jeder Höhe möglich und werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.

b) Zuwendungen (bitte im Verwendungszweck angeben), ab 500 € möglich, erhöhen zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende für die Zwecke der Stiftung verwendet.  Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin können Sie der Stiftung auch eine Zuwendung als verbrauchbares Vermögen leisten. Dies muss zwingend im Verwendungszweck angegeben werden oder Sie wenden sich an unsere Stiftungsberaterin Frau Susanne Stippler. Die Aufteilung Ihrer Zuwendung erfolgt, wie vorstehend beschrieben.

c) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

d) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig. Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €).

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