Conference Table in an Office

Gutes tun – für sich selbst und andere.

Die HAUS DER STIFTER Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg unterstützt Sie dabei.

Mit einer Stiftung ermöglichen Sie zum einen, dass Vermögenswerte über die eigene Lebenszeit hinaus wohltätig wirken können. Zum anderen sind Zuwendungen in eine gemeinnützige Stiftung vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Damit ist eine Stiftung ein sinnvoller Baustein der Vermögensnachfolge und ein ideales Instrument für Menschen, die keine Nachkommen oder geeignete Erben haben.

Im HAUS DER STIFTER gibt es viele Möglichkeiten, im Rahmen der Nachfolgeplanung nachhaltig Spuren zu hinterlassen. Egal ob mit einer eigenen oder durch eine der vielen bereits bestehenden Förderstiftungen.

Mit seinem letzten Willen Zukunft schenken.

HAUS DER STIFTER

Im Rahmen der Nachfolgeplanung sind Stiftungen oft ein idealer Baustein. Eine Stiftung im HAUS DER STIFTER kann Erbe oder Vermächtnisnehmer sein oder über eine Bezugsberechtigung begünstigt werden.

1. Vermächtnis

Ein Teil Ihres Nachlasses soll erhalten bleiben und in Ihrem Sinne weiter wirken? Alle Förderstiftungen im HAUS DER STIFTER sind für Zuwendungen Dritter offen und können in einer letztwilligen Verfügung mit einem Vermächtnis bedacht werden.

Selbstverständlich kann man auch seiner eigenen Namenstiftung ein Vermächtnis zukommen lassen.

2. Erbe

Die eigene Namenstiftung in der Stiftergemeinschaft oder eine bestehende Förderstiftung kann im Testament als Erbe eingesetzt werden. In diesem Fall kümmert sich die Stiftungsträgerin zusammen mit der Stadtsparkasse Augsburg um die komplette Nachlassabwicklung und auf Wunsch auch um die Grabpflege.

Bei Zuwendungen durch eine letztwilligen Verfügung wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Gerne können wir Ihnen eine durch Juristen erstellte Musterformulierung zur Verfügung stellen, wenn Sie eine Stiftung im HAUS DER STIFTER mit Ihrem gesamten Nachlass oder einem Vermächtnis begünstigen möchten.

3. Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung

Man kann auch außerhalb einer letztwilligen Verfügung eine Stiftung im HAUS DER STIFTER mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen. Dies geschieht entweder mit einem sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Depot oder Konto oder über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages.

Sie möchten ...

  • dauerhaft Gutes tun und nachhaltig
    fördern, was Ihnen am Herzen liegt?
  • Ihr Lebenswerk erhalten und bleibende Werte schaffen?
  • einen Erben, der zu Ihnen passt?
  • Ihr Vermögen erbschaftsteuerfrei
    weitergeben?
  • ein Andenken an liebe Menschen
    bewahren oder der Gesellschaft etwas zurückgeben?
  • wissen, wer sich später um die Nachlassabwicklung und Grabpflege kümmert?
  • für gemeinnützige Projekte und Organisationen in der Region (auf Wunsch anonym) spenden?

Wir bieten Ihnen ...

  • individuelle Begleitung bei allen
    Themen der Vorsorge- und Nachfolgeplanung (Vollmachten, Testament, Patientenverfügung…)*.
  • die Möglichkeit, sich ohne großen Aufwand mit einer persönlichen Stiftung nachhaltig zu engagieren.
  • alternativ zu einer eigenen Stiftung eine große Auswahl gemeinnütziger Zwecke für Ihre (schenkungs- / erbschaftsteuerfreie) Zuwendung.
  • eine zuverlässige Nachlassabwicklung.
  • die Sicherheit, alles in Ihrem Sinne geregelt zu haben.

 

*Rechts- und Steuerberatung findet nicht statt.