Übersicht Zuwendungsmöglichkeiten
Sie haben im HAUS DER STIFTER – der Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg viele Möglichkeiten. Dabei gilt grundsätzlich: Spenden hilft kurzfristig – Stiften hilft dauerhaft. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Zuwendungsmöglichkeiten und ihre steuerlichen Aspekte im Überblick:
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Spende
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
Steuerliche Aspekte
Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, oder bei Selbständigen und Gewerbetreibenden wahlweise 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
2
Zuwendung in eine bestehende Stiftung im HAUS DER STIFTER
Gleichzeitig spenden UND stiften!
Mit einer Zuwendung ab Euro 500,00 an eine bestehende Förderstiftung im HAUS DER STIFTER sind Sie gleichzeitig Spender und Stifter. Einfach den Begriff „Zuwendung“ im Verwendungszweck mit angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt. 80 % verbleiben im Stiftungsvermögen und 20 % dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung.*
*Infos zu evtl. abweichenden Betragsgrenzen oder einer anderen Aufteilung finden Sie bei den jeweiligen Förderstiftungen.
Steuerliche Aspekte
Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen
Spendenanteil: Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, oder bei Selbständigen und Gewerbetreibenden wahlweise 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
Anteil zur Erhöhung des Vermögens: Sie können für Zuwendungen aus dem Privatvermögen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen einen Betrag in Höhe von Euro 1.000.000,– (Ehegatten doppelt) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. Kapitalgesellschaften können diesen Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen.
3
Stiftung
zu Lebzeiten
Ihre Stiftung in der Stifter-gemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg trägt Ihren Namen. Sie bestimmen, welcher Zweck aus den anteiligen Erträgen Ihres Stiftungsvermögens verfolgt werden soll. Die empfohlene Mindestzuwendung beträgt Euro 25.000,–
Alternativ können Sie mit Ihrer Zuwendung auch eine bestehende Stiftung im HAUS DER STIFTER dauerhaft fördern.
Steuerliche Aspekte
Auch hier steht Ihnen der Sonderausgabenabzug für Spenden offen. Zusätzlich können Sie für Zuwendungen aus dem Privatvermögen in das dauerhaft zu erhaltenden Vermögen einen Betrag in Höhe von Euro 1.000.000,– (Ehegatten doppelt) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. Kapitalgesellschaften können diesen Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.
4
Erbeinsetzung
Vermächtnis
Ihre Stiftung bzw. eine bestehende Förderstiftung im HAUS DER STIFTER wird per Testament oder Erbvertrag Erbin oder Vermächtnisnehmerin. Ein Kuratorium von sieben Mitgliedern wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge Ihrem letzten Willen entsprechend verwendet werden.
Steuerliche Aspekte
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.