Friedberger Schülerstiftung
Stiftung für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien im Landkreis Aichach/Friedberg und Augsburg-Hochzoll
Ein Jahr in einem fremden Land einer fremden Schule und in einer neuen Familie ist für Jugendliche Herausforderung und Chance zugleich. Die meisten jungen Leute, die daran teilgenommen haben, berichten begeistert von dieser Zeit. Sie hat ihr Selbstbewusstsein gestärkt, ihren Horizont erweitert und es hat ihnen Freude gemacht, ein neues Land, neue Freunde und andere Lebensverhältnisse kennen zu lernen. In unserer Zeit in der Länder und Kontinente näher zusammenrücken, wird es auch immer wichtiger, fremde Länder und Menschen besser zu verstehen.
Die „Friedberger Schülerstiftung“ will deshalb interessierte Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Gymnasien im Landkreis Aichach-Friedberg, ermuntern und sie unterstützen, einen längeren Auslandsaufenthalt zu wagen.
Grußwort Dr. Klaus Metzger, Landrat:
Liebe Schülerinnen und Schüler, ich kann Sie nur ermutigen: Nutzen Sie die Chance, die Ihnen die Friedberger Schülerstiftung bietet und wagen Sie das Abenteuer Auslandsaufenthalt! Ein Schritt, der Courage erfordert, der aber Ihr gesamtes Leben bereichern wird: Sie lernen nicht nur eine andere Kultur kennen und verbessern Ihre Sprachkenntnisse, sondern entwickeln auch wichtige Schlüsselqualifikationen wie Toleranz und Selbstständigkeit. Und: Sie beginnen, ein internationales Netzwerk zu knüpfen. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrer Bewerbung und allen, denen ein Stipendium zugesprochen wird, einen spannenden Auslandsaufenthalt mit vielen neuen, wertvollen Erfahrungen!
DEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN STIPENDIUM:
- Als Bewerber/in bist Du zwischen 14 und 18 Jahren alt und besuchst ein Gymnasium im Landkreis Aichach-Friedberg oder das Rudolf-Diesel-Gymnasium in Augsburg.
- Du kannst mindestens durchschnittliche Schulleistungen vorweisen.
- Du musst einen Antrag auf Beurlaubung bei Deiner Schulleitung stellen.
- Du suchst Dir selbst eine Schule und Gasteltern/Internat im Ausland – zahlreiche Organisationen und Deine Schule sind Dir dabei behilflich.
- Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht der Gastschule ist fester Bestandteil des Programms und gleichzeitig die beste Möglichkeit, gleichaltrige Freunde vor Ort zu finden.
- Nach Rückkehr sollst Du einen Kurzbericht über Deinen Auslandsaufenthalt erstellen, der auch im Jahresbericht der Schule erscheinen kann.
Die Bewerbungsunterlagen bitte per E-Mail an post@friedberger-schuelerstiftung.de oder per Post an Stadtsparkasse Augsburg, HAUS DER STIFTER / Friedberger Schülerstiftung, Halderstraße 1 – 5, 86150 Augsburg
Stiftungsziel- und zweck:
Die Schülerstiftung Friedberg soll die Möglichkeit von schulischen Auslandsaufenthalten von Schülerinnen und Schülern sowie die finanzielle Unterstützung von Austauschprogrammen langfristig fördern. Sie bietet allen Unterstützern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so der Schülerstiftung Friedberg regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.
Zweck der „Friedberger Schülerstiftung“ ist die Förderung der Weltoffenheit, des Interesses an anderen Kulturen und der Toleranz. Durch den Schulbesuch und das Leben im Ausland erlernen die Schülerinnen und Schüler nicht nur die Sprache des Gastlandes, sondern erwerben auch interkulturelle und soziale Kompetenzen, die in einer vernetzten Welt eine wesentliche Rolle spielen und die Studien- und beruflichen Möglichkeiten deutlich verbessern.
Wie können Sie helfen?
- Sie können die Arbeit der Schülerstiftung Friedberg jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet
- Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 1000 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Schülerstiftung Friedberg“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 50 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 50 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
- Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Schülerstiftung Friedberg als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Schülerstiftung Friedberg. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung, die Ziele dieser Stiftung zu unterstützen!
Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE83 7205 0000 0252 1671 68
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Friedberger Schülerstiftung

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise
a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 999,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 1000,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 50% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 50% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.
b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigung bei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.
d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.