Stiftung Botanischer Garten Augsburg

Der Botanische Garten Augsburg ist ein Schmuckstück und für viele Besucher eine Oase der Ruhe und der Erholung. Heinz Gruber möchte mit seinem Vermächtnis, der Stiftung Botanischer Garten Augsburg, den dauerhaften Erhalt und die Pflege der grünen Lunge Augsburgs unterstützen. 

Heinz Gruber kam in den 1940ger Jahren nach Augsburg und lernte sehr schnell – auch und gerade in diesen schwierigen Nachkriegszeiten – das Kleinod inmitten der Stadt lieben. Bis zu seiner Auswanderung nach Amerika im Jahr 1952 und auch später bei seinen häufigen Besuchen seiner Eltern in der alten Heimat besuchte er oft den Botanischen Garten und tankte Kraft für die Anforderungen des Alltags.

Der Botanische Garten Augsburg steht nicht nur für Natur- und Artenschutz sondern auch für Umwelt und Bildung. Bereits 1936 eröffnete die Stadt Augsburg ihren Lehr- und Schulgarten am Rande des Siebentischwaldes. Damals gerade mal 1,7 Hektar groß entwickelte sich das Areal im Laufe der Jahre zu einem weitflächigen Naturidyll für Jedermann. Prägend für das Erscheinungsbild war die Landesgartenschau 1985. 

Viele Themengärten, die eigens dafür angelegt wurden, sind bis heute zu bestaunen. So zum Beispiel der Japanische Garten. Hier wurde ein ausdrucksstarker Beziehungsbogen zwischen den Elementen Wasser, Stein und Pflanze geschaffen. Aus diesem Grund wird der Garten als „Garten der Freundschaft“ von
den Bürgern bewundert und vor allem als Oase der Ruhe geschätzt. Der Garten gilt zudem als einer der repräsentativsten japanischen Gärten in Europa.

Als gärtnerisches Kleinod spielt der Botanische Garten eine wichtige Rolle als Erholungs- und Wohlfühlraum. Garteninteressierte finden Inspiration in allen gärtnerischen und gestalterischen Fragen. Dazu laden der große Spielplatz und ein attraktives Angebot auch Familien ein. Der Botanische Garten Augsburg ist ein unverwechselbarer Veranstaltungsort, der Ablenkung und Kontemplation in diesen unruhigen Zeiten garantiert.

Pro Jahr kommen etwa 250.000 Ruhesuchende und Liebhaber der Gartenkunst in den Botanischen Garten.

Bisher durch die Stiftung unterstützte Maßnahmen:

2024: neue Bank am Spielplatz
2025: neue Sitzgruppe im Dachgarten

Stiftungsziel- und zweck:

Die Stiftung soll den dauerhaften Erhalt und die Pflege des Naturidylls mitten in Augsburg langfristig fördern. Sie bietet allen Freunden und Unterstützern die Möglichkeit, sich mit lebzeitigen oder testamentarischen Zuwendungen aktiv einzubringen. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und sichert so dem Botanischer Garten Augsburg regelmäßige und dauerhafte Einnahmen. Deshalb ist – neben Spenden für die zeitnahe Zweckverwirklichung – der kontinuierliche Aufbau des Stiftungsvermögens von großer Bedeutung.

Die Stiftung wurde errichtet, um durch Spenden aktuelle Projekte zu unterstützen. Außerdem soll langfristig durch Zuwendungen in den Vermögensstock das Stiftungskapital erhöht werden, um so dauerhaft und nachhaltig den Botanischen Garten Augsburg mit seiner Vielfalt zu erhalten.

Wie können Sie helfen?

  • Sie können die Arbeit der Stiftung Botanischer Garten Augsburg jederzeit mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende (bitte im Verwendungszweck angeben!) in beliebiger Höhe unterstützen. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet
  • Alternativ können Sie gleichzeitig spenden und stiften: Mit einer Überweisung ab 500 € kann man langfristig und kurzfristig unterstützen. Dafür bitte im Verwendungszweck „Zuwendung Botanischer Garten Augsburg“ angeben. Der Überweisungsbetrag wird automatisch aufgeteilt: 80 % des Betrags verbleiben im Stiftungsvermögen und wirken dauerhaft, 20 % des Betrags dienen als Spende der zeitnahen Zweckverwirklichung. Sie erhalten zwei Zuwendungsbescheinigungen. Bitte dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck nicht vergessen.
  • Weitere Möglichkeiten sind testamentarische Zuwendungen (die Stiftung Botanischer Garten Augsburg als Erbe oder Vermächtnisnehmer) oder die Einrichtung einer Namensstiftung zu Gunsten der Stiftung Botanischer Garten Augsburg. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung hierzu an Susanne Stippler, Tel. 0821/3255-2050 oder Cornelia Böhm, Tel. 3255-2052. Alternativ schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an kundenstiftungen@sska.de .
Helfen Sie mit Ihrer Spende oder Zuwendung diese Erholungsoase zu erhalten.

Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zuwendung Botanischer Garten Augsburg

Weitere Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Hinweise

a) Förderbeträge ohne Angaben im Verwendungszweck werden bis zu einem Betrag von 499,99 € als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Vermögen und 20% werden als Spende unmittelbar für die Zwecke der Stiftung verwendet. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden die Zwecke dauerhaft gefördert.

b) Ihre Spende oder Zuwendung ist steuerlich abzugsfähig: Beträge bis 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg“ auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/1001/85101. Oder Sie fügen unsere Zuwendungsbescheinigungbei (nur in Verbindung mit dem Kontoauszug für Spenden bis 300,00 €). Ab einer Spende oder Zuwendung von 300,01 € erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

c) Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

d) Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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